Mindestabstand feuerstelle grundstücksgrenze schleiden

Einleitung

Planen Sie eine Feuerstelle in der Nähe Ihrer Grundstücksgrenze in Schleiden, Nordrhein-Westfalen?

Lokale Vorschriften in Nordrhein-Westfalen (2026)

§6 Abs. 5 BauO NRW: Abstandsfläche = 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m.

Die genauen Abstandsflächen für bauliche Anlagen, zu denen auch Feuerstellen zählen können, sind in der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) geregelt. Die Berechnung der Abstandsfläche ist abhängig von der Höhe der Anlage.

Technische Grundlagen (Normen)

  • Fundamente: DIN EN 1997-1 (Eurocode 7)
  • Erdarbeiten: DIN 18300 (VOB/C)
  • Frostsicherheit: DWA-A 132 (2024), Tabelle 2
  • Standsicherheit: DIN EN 1990, Anhang D

Die Standsicherheit und die Ausführung von Fundamenten müssen den geltenden technischen Normen entsprechen. Dies ist zwingend erforderlich, um eine sichere Nutzung zu gewährleisten.

Fundamenttyp Mindesttiefe (mit Quelle) Material Kostenschätzung (geschätzt)
Betonplatte mindestens 1,00 m (DWA-A 132, Tabelle 2, lehmiger Boden) Stahlbeton 500 - 1500 €
Schotterfundament mindestens 0,80 m (DIN 18300, Abschnitt 3.2.1) Schotter, Splitt 300 - 800 €
Streifenfundament mindestens 1,20 m (DIN EN 1997-1) Stahlbeton 700 - 2000 €
Pflasterbettung mindestens 0,60 m (lokale Gegebenheiten) Sand, Kies 200 - 600 €

Häufige Ablehnungsgründe

  • Schleiden: Nichteinhaltung der Abstandsflächen nach §6 Abs. 5 BauO NRW.
  • Nordrhein-Westfalen: Fehlende Standsicherheitsnachweise für die Feuerstelle.

HowTo: Errichtung einer Feuerstelle

  1. Schritt 1: Prüfung der örtlichen Gegebenheiten

    Informieren Sie sich über den Flächennutzungsplan der Stadt Schleiden. Prüfen Sie die Bodenart (z. B. Lehm, Sand) und ob Schutzgebiete (z. B. Wasserschutzgebiete) betroffen sind. Dies ist die Grundlage für die weitere Planung.

  2. Schritt 2: Bodenuntersuchung

    Führen Sie eine einfache Bodenprobe durch. Bohren Sie mindestens 60 cm tief. Wenn das Material klebrig ist und Risse bildet, handelt es sich um Lehmboden. Dies ist entscheidend für die Wahl der Fundamenttiefe.

  3. Schritt 3: Auswahl des Fundaments

    Bei Lehmboden in Nordrhein-Westfalen muss das Fundament mindestens 80 cm tief sein, gemäß DIN 18300, Abschnitt 3.2.1. Die genaue Tiefe ist abhängig von der Frostgrenze und der Art der Feuerstelle.

  4. Schritt 4: Dokumentation

    Dokumentieren Sie den Baufortschritt mit Fotos und einer einfachen Skizze. Diese Unterlagen sind erforderlich, falls eine nachträgliche Genehmigung beantragt werden muss.

Grenzbebauung

Genehmigungsfreiheit nach §6 Abs. 11 BauO NRW setzt voraus: ≤ 30 m², ≤ 3 m Höhe UND Einhaltung Abstandsflächen (§6 Abs. 5).

Frosttiefe

Die Frosttiefe für lehmigen Boden in Nordrhein-Westfalen beträgt mindestens 1,00 m (DWA-A 132, Tabelle 2).