Dachgaube ohne genehmigung solingen

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Lokale Vorschriften in Nordrhein-Westfalen (2026)

Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) regelt die Genehmigungspflicht von Bauvorhaben. Eine Dachgaube stellt eine bauliche Veränderung dar, welche in der Regel genehmigungspflichtig ist. Die Genehmigungsfreiheit ist an spezifische Bedingungen geknüpft.

§6 Abs. 5 BauO NRW: Abstandsflächen müssen auf dem Baugrundstück liegen. Die Tiefe der Abstandsflächen bemisst sich nach der Wandhöhe; sie beträgt 0,4 H, mindestens jedoch 3 m.

Genehmigungsfreiheit nach §6 Abs. 11 BauO NRW setzt voraus: ≤ 30 m², ≤ 3 m Höhe UND Einhaltung Abstandsflächen (§6 Abs. 5).

Für Dachgauben sind zudem die Regelungen des §6 Abs. 8 BauO NRW bezüglich der Abstandsflächen von Dachaufbauten zu beachten. Eine Dachgaube muss die Anforderungen an die Standsicherheit, den Brandschutz und die Wärmedämmung erfüllen.

Technische Grundlagen (Normen)

Die Einhaltung technischer Normen ist für die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit eines Bauvorhabens unerlässlich.

  • Fundamente: Die Bemessung von Fundamenten muss gemäß DIN EN 1997-1 (Eurocode 7) erfolgen.
  • Erdarbeiten: Erdarbeiten müssen nach DIN 18300 (VOB/C) ausgeführt werden.
  • Frostsicherheit: Die Gründungstiefe muss die Frosttiefe berücksichtigen. Eine Mindesttiefe von 1,00 m ist vorgeschrieben (DWA-A 132, Tabelle 2, lehmiger Boden).
  • Standsicherheit: Die Standsicherheit des gesamten Bauwerks muss nach DIN EN 1990, Anhang D, nachgewiesen werden.
  • Materialien: Die verwendeten Baustoffe müssen den einschlägigen DIN-Normen entsprechen und für den jeweiligen Anwendungsbereich zugelassen sein.

Fundamentübersicht

Fundamenttyp Mindesttiefe (mit Quelle) Material Kostenschätzung
Streifenfundament 1,00 m (DWA-A 132, Tabelle 2, lehmiger Boden) Beton C20/25 150-250 €/lfm
Punktfundament 1,00 m (DWA-A 132, Tabelle 2, lehmiger Boden) Beton C20/25 100-200 €/Stück
Plattenfundament 1,00 m (DWA-A 132, Tabelle 2, lehmiger Boden) Beton C25/30 80-120 €/m²
Schraubfundament 1,00 m (DWA-A 132, Tabelle 2, lehmiger Boden) Stahl S235JR 200-400 €/Stück

Häufige Ablehnungsgründe

  • Stadt Solingen, Verstoß gegen §6 Abs. 5 BauO NRW (Abstandsflächen).
  • Stadt Wuppertal, Verstoß gegen §6 Abs. 8 BauO NRW (Dachaufbauten).
  • Stadt Düsseldorf, Verstoß gegen §9 BauNVO (Festsetzungen des Bebauungsplans).
  • Gemeinde Hilden, Nichteinhaltung der Brandschutzanforderungen nach §30 BauO NRW.

Vorgehen bei der Planung einer Dachgaube

  1. Schritt 1: Rechtliche Prüfung

    Prüfen Sie den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan der Stadt Solingen. Klären Sie die spezifischen Anforderungen an Dachgauben gemäß BauO NRW und örtlichen Satzungen. Eine Dachgaube ist in der Regel genehmigungspflichtig.

  2. Schritt 2: Baugrunduntersuchung

    Führen Sie eine Baugrunduntersuchung durch, um die Bodenart und die Tragfähigkeit zu bestimmen. Eine einfache Bodenprobe kann erste Hinweise liefern: Bohren Sie 60 cm tief - bei klebrigem, rissigem Material handelt es sich um Lehm.

  3. Schritt 3: Statische Berechnung

    Beauftragen Sie einen zugelassenen Baustatiker mit der Erstellung einer statischen Berechnung für die Dachgaube und die Anpassung der Dachkonstruktion. Die Berechnung muss die Lasten, die Materialfestigkeiten und die Standsicherheit nachweisen.

  4. Schritt 4: Fundamentplanung

    Wählen Sie das geeignete Fundament basierend auf der Baugrunduntersuchung und der statischen Berechnung. Bei Lehmboden in NRW ist eine Mindesttiefe von 1,00 m für die Frostsicherheit vorgeschrieben (DWA-A 132, Tabelle 2).

  5. Schritt 5: Dokumentation

    Dokumentieren Sie alle Planungsschritte, Berechnungen und Ausführungen mit Fotos und Skizzen. Dies ist für eine eventuelle nachträgliche Genehmigung oder bei Rückfragen der Baubehörde erforderlich.